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2,2 Mrd. EUR für die Dekarbonisierung der deutschen Industrie

06.05.2024

Die Europäische Kommission hat eine deutsche Beihilfemaßnahme in Höhe von 2,2 Mrd. EUR genehmigt. Die Maßnahme zielt darauf ab, Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse zu fördern und so den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu unterstützen, wie er im Industrieplan zum Grünen Deal festgeschrieben ist.

Die Beihilfen sind auf höchstens 200 Mio. EUR pro Empfänger begrenzt und bis spätestens zum 31. Dezember 2025 zu gewähren. Die Zuschüsse sollen die Empfänger dabei unterstützen, ihre Produktionsprozesse entweder zu elektrifizieren oder von fossilen Brennstoffen auf grünen Wasserstoff umzustellen.

Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt und stehen deutschen Industrieunternehmen offen, die fossile Brennstoffe nutzen. Förderfähige Projekte müssen zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40% führen.

Um Emissionseinsparungen sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, ist die Auszahlung von Beihilfen an weitere Bedingungen geknüpft.  Für Investitionen im Zusammenhang mit Tätigkeiten des EU-Emissionshandelssystems (EHS) müssen die Emissionen zum Zeitpunkt der Beihilfegewährung unter die aktuellen relevanten Vergleichswerte des EHS gesenkt werden, um die Förderung zu erhalten. Auch dürfen die Beihilfeempfänger ihre Produktionskapazität nicht um mehr als 2% erhöhen.

Quelle: ec.europa