Wirtschaft

25. März: Arbeitgeber dürfen wieder ihre ausländische Mitarbeiter registrieren

25.03.2011

Die Änderungen zum Föderalen Gesetz „Über die Migrationserfassung von Ausländern in der Russischen Föderation“ wurden am 25. März 2011 offiziell in der „Rossijskaja Gazeta“ veröffentlicht und traten an demselben Tag in Kraft. Gemäß dieser Änderungen haben die Arbeitgeber wieder das Recht, ihre ausländische Mitarbeiter unter der Adresse des Unternehmens zu registrieren. 

Einen vollständigen Gesetzestext finden Sie auf der Webseite von „Rossijskaja Gazeta“ unter: http://rg.ru/2011/03/23/migranty-site-dok.html

Zwei weitere wichtige Änderungen, die am 25.März auch in Kraft getreten sind:

  • Die Registrierungsfrist nach der Einreise eines Ausländers wurde von 3 auf 7 Arbeitstage verlängert;
  • Abgeschafft werden die administrativen Strafen für Ausländern im Falle der Nicht-Registrierung.

Seit dem 25.März trägt nur die empfangende Partei (der Arbeitgeber) die administrative Verantwortung für die Nicht-Registrierung deren ausländischen Mitarbeiter.