Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte beiliegender Kurzinfo.
Als Ergebnis einer kurzfristig am Freitag, den 17.02.2011, einberufenen Krisensitzung beim Ministerium fur wirtschaftliche Entwicklung mit Vertretern ausländischer Business Assoziationen sowie
grosser ausländischer Konzerne liegt uns heute ein Gesetzesentwurf vor, der faktisch die Rueckkehr zu den alten Regeln herstellen würde:Neben der Anmeldung durch den Vermieter könnte ein ausländischer
Mitarbeiter auch wieder durch den Arbeitgeber an der Adresse des Arbeitsplatzes angemeldet werden.
Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte beiliegender Kurzinfo.