Wirtschaft

Änderungen in der russischen Antikorruptionsgesetzgebung

26.05.2011

Russland erhöht im Rahmen des Kampfes gegen Korruption Strafen für ordnungsrechtlich oder strafrechtlich relevante Verstöße.

Im Zuge der Verschärfung des Kampfes gegen die Korruption hat der russische Gesetzgeber die ordnungsrechtlichen Strafen für juristische Personen, die illegal in ihrem Namen Geld, Wertpapiere, andere Vermögenswerte oder Dienstleistungen übergeben, anbieten oder versprechen, erhöht. Dabei ist es egal, ob diese Vorteile russischen oder ausländischen Amtspersonen oder dem Leitungspersonal anderer Firmen angeboten werden.

Die Staatsduma hat diese Änderungen im Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten Ende April angenommen und am 4.5.2011 traten sie in Kraft.

Diese Gesetzesnovelle (Artikel 19.28 des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten) sieht eine deutliche Erhöhung der Strafen für juristische Personen vor. Jetzt kann in Abhängigkeit der Höhe des Bestechungsgeldes die Strafe mehr als 100 Millionen Rubel oder das 100fache des Gegenwertes der Bestechung betragen - bei gleichzeitiger Konfiskation der Bestechungssumme selbst. Vorher belief sich diese Strafe auf das Dreifache der Bestechungssumme, aber nicht weniger als eine Million Rubel. 

Jetzt werden Bestechungen bis zu einer Million Rubel mit dem dreifachen Betrag der Bestechung, mindestens aber mit einer Strafe in Höhe von einer Million bestraft. Bei einer Bestechungssumme von bis zu 20 Millionen Rubel beträgt die Strafe das 30fache dieser Summe, mindestens aber 20 Millionen Rubel. Die Höchststrafe wird bei einer Bestechung durch eine juristische Person in Form von Geld oder Vermögen im Wert von mehr als 20 Millionen Rubel verhängt: der 100fache Gegenwert der Bestechungssumme, mindestens aber 100 Millionen Rubel.

Neben der Erhöhung der finanziellen Strafen wird auch die Bestechung von ausländischen Amtsträgern als strafbar festgelegt. Damit erweitert sich auch der Wirkungskreis dieses Artikels.

Die vollständige Version des Gesetzes auf Russisch finden Sie auf der offiziellen Website der Rossijskaja Gazeta - http://www.rg.ru/2011/05/06/korrupt-dok.html 

Das Gesetz ist auf mehrere Ebenen im Kampf gegen Korruption ausgerichtet: Auch die strafrechtliche Verantwortung für Beamte wegen korrupten Handelns wurde verschärft. In diesem Zusammenhang wird in Artikel 290 des Strafgesetzbuches die "Entgegennahme von Bestechungsgeldern" durch Beamte in vier Kategorien aufgeteilt. Die kleinste Stufe bis 25.000 Rubel sieht eine Strafe von dem 25- bis 50fachen Wert der Bestechungssumme vor. Die Höchststrafe für Bestechlichkeit in besonders schweren Fällen sieht eine Strafe von bis zu 500 Millionen Rubel oder dem 100fachen Betrag der Bestechungssumme vor.

Die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer hatte im Rahmen der Compliance-Initiative im März 2011 eine Umfrage unter den AHK-Mitgliedern durchgeführt. Bei dieser Befragung unterstützten 73 Prozent der Unternehmen, die sich beteiligt hatten, die Einführung der Haftung von juristischen Personen für korruptes Vorgehen in Russland. 24 Prozent der Firmen meinte allerdings, dass das russische Rechtssystem heute noch nicht reif genug dafür sei, so ein Instrument im Kampf gegen Korruption effektiv anzuwenden. 

Vor diesem Hintergrund ist es sicherlich eher positiv, dass sich die Strafen für korruptes Verhalten in Russland vor allem an der Höhe der Bestechungssumme orientieren und nicht wie z.B. in anderen Ländern wie der USA und Großbritannien an der Höhe des Wettbewerbsvorteils, den beschuldigte Firmen nach Ansicht der Strafverfolgungsbehörden sowie der Gerichte durch diese illegale Handlungen hatten.