Interessenvertretung ausländischer Unternehmen durch die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer: Der Föderale Zolldienst wird die Verhandlungen über die Pläne zur Anordnungsänderung mit Wirtschaftsvertretern fortsetzen.
Gemäß dem ursprünglichen Anordnungskonzept „Über die Eintragung einer Änderung in die Verordnung des Föderalen Zolldiensts Russlands Nr. 2144 vom 01.06.2011“ war eine Beschränkung der Zollabwicklungskompetenzen für Neureifen und Motoröle in einigen Föderationssubjekten geplant. Das Ergebnis dieser Verhandlungen war die Abschaffung der vorgenannten Beschränkungen bei mehreren Zolldienststellen. In seiner Entscheidung berücksichtigte der Föderale Zolldienst Russlands nunmehr, dass viele Ex- und Importeure bereits Handelsverträge unterzeichnet haben und somit Lieferketten kurzfristig nicht umstellen können. Daher berichtete die Leitung des Föderalen Zolldienst Russlands, sie wolle die Festlegung der Deklarationsstellen der o.g. Gütergruppen mit Vertretern der Wirtschaft fortführen.
Zwar befindet sich die Änderung derzeit noch in der Projektphase, allerdings wurden die Leiter der jeweiligen Zolldienststellen bereits am 22.05.2012 darüber informiert, wie in Einklang mit der angedachten Änderung zu handeln ist. Einige große Unternehmen wandten sich daraufhin mit der Bitte an die AHK, sich mit der entstandenen Rechtslage auseinanderzusetzen und nach Möglichkeit bei deren Lösung zu helfen.
Es sei Experten zufolge unwahrscheinlich, dass die Zolldienststellen des Moskauer Gebiets, denen diese Kompetenzen übertragen würden, eine reibungslose Abwicklung der künftig zusätzlichen Güterströme sicherstellen werden können. Deswegen wurden durch die AHK eine Reihe von Schreiben aufgesetzt und Telefonate geführt, in denen der Unmut gegenüber der Änderungsinitiative der zollrechtlichen Vorschriften verlautbart wurde.
Liebe Mitglieder der AHK, sollten Sie Information über das Aufkommen derartiger Umstände erhalten haben, so bitten wir Sie, sich unverzüglich mit der Bitte um Klärung an die Auslandshandelskammer zu wenden. Wir werden uns bestmöglich darum bemühen, alle Maßnahmen zu treffen, um weitere Zwischenfälle einseitiger Änderungen der Gesetzgebung ohne vorherige Rücksprache mit den Ex- und Importeuren zu verhindern.
Michael Harms
Vorstandsvorsitzender der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer