29.12.2012
Die Finanzbehörde ist nicht berechtigt, bei der kameralen Steuerprüfung Dokumente anzufordern, die die Rechtmäßigkeit der Ausweisung von nicht MwSt.-pflichtigen Geschäftsvorfällen in der Steuererklärung bestätigen (Beschluss des Präsidiums des Obersten Arbitragegerichts der RF Nr. 4517/12 vom 18.09.2012).