Ansässigkeitsbescheinigung ohne Apostille

19.01.2009

Antwort des russischen Finanzministeriums

Das Finanzministerium der Russischen Föderation antwortete auf die Anfrage der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, dass Ansässigkeitsbescheinigungen nicht mit einer Apostille versehen werden müssen.

 

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