19.01.2009
Antwort des russischen Finanzministeriums
Das Finanzministerium der Russischen Föderation antwortete auf die Anfrage der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer, dass Ansässigkeitsbescheinigungen nicht mit einer Apostille versehen werden müssen.
<link fileadmin ahk_russland dokumente publikationen kurzinfo _blank download> Download das Antwortschreiben in russischer Sprache