Wirtschaft

Befreiung von der Quote für bestimmte Berufspositionen

21.02.2011

Wir möchten Sie auf den Erlass des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Nr. 22н vom 24. Januar 2011 aufmerksam machen.

Wir möchten Sie auf den Erlass des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung Nr. 22н vom 24. Januar 2011 aufmerksam machen.

Dieser Erlass enthält eine Liste von Berufspositionen, die für den Erhalt einer Arbeitsgenehmigung für ausländische Mitarbeiter von der Quote befreit sind. Das bedeutet, dass jede Firma, die 2011 ausländische Mitarbeiter für die aufgelisteten Positionen einstellen möchte, die Arbeitsgenehmigung für diese Mitarbeiter ausserhalb der Quotenregelung beantragen kann.

Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte beiliegender Kurzinfo.