21.12.2012
Die Bemessung der Abschreibung auf Anlagevermögen, an dem die Rechte der staatlichen Registrierung unterliegen, beginnt unter der Voraussetzung, dass die Tatsache der Einreichung der Dokumente für die Registrierung der jeweiligen Rechte bestätigt und das genannte Vermögen in Betrieb genommen wurde (Schreiben des Finanzministeriums der RF Nr. 03-03-06/1/421 vom 17.08.2012).