Umwelt und Recycling
Belgien

Belgien führt Reparaturfähigkeits- und Haltbarkeitsindex ein

12.11.2024

Die Verpflichtung zur Angabe von Reparaturfähigkeits- und Haltbarkeitsindizes tritt am 2. Mai 2025 in Kraft.

Nach dem Vorbild ähnlicher Initiativen in Frankreich und auf europäischer Ebene führt Belgien die Verpflichtung ein, für bestimmte Produkte auf dem Markt einen Reparaturfähigkeits- und Haltbarkeitsindex anzugeben. Das meldete die Kanzlei CMS in Belgien auf der Website Lexology.

AHK debelux veröffentlicht hier die deutsche Übersetzung des Artikels.

Das Gesetz zur Förderung der Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Waren wurde am 17. März 2024 verabschiedet und die ersten königlichen Erlasse zur Umsetzung des Gesetzes wurden letzten Monat im Staatsanzeiger veröffentlicht:

  1. Der erste königliche Erlass bestimmt die vom Reparaturfähigkeitsindex erfassten Waren, die technischen Normen zur Festlegung der Punktzahlen für jedes der Kriterien und die Methode zur Berechnung des Reparaturfähigkeitsindexes.
  2. Der zweite Königliche Erlass legt die Kommunikationsmethoden, das Format des Reparaturfähigkeitsindex und die Zugänglichkeit der technischen Normen fest.
  3. Drittens gibt es den Ministerialerlass, der die Bedingungen für die Darstellung des Reparaturfähigkeitsindexes festlegt. Die drei Erlasse betreffen den Reparaturfähigkeitsindex . Bislang wurde noch kein königlicher oder ministerieller Erlass über den Haltbarkeitsindex verabschiedet.

Hier ist, was Sie wissen müssen:

1) Was sind der Reparaturfähigkeitsindex und der Haltbarkeitsindex?

Der Reparaturfähigkeitsindex ist die auf einer Skala von 1 bis 10 nach objektiven Kriterien berechnete Punktzahl, mit der die Durchführbarkeit der Demontage und Reparatur eines Produkts bewertet wird.

Der Haltbarkeitsindex ist die auf einer Skala von 1 bis 10 nach objektiven Kriterien berechnete Punktzahl, die ebenfalls die Möglichkeit der Demontage und Reparatur eines Produkts bewertet, aber zusätzlich die Bewertung seiner Robustheit und Zuverlässigkeit.

2) Ab wann müssen diese Indizes angezeigt werden?

Die Verpflichtung zur Angabe von Reparaturfähigkeits- und Haltbarkeitsindizes tritt am 2. Mai 2025 in Kraft. Die Bestimmungen über Kontrollen und Sanktionen treten jedoch zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft, der noch von der belgischen Regierung festgelegt werden muss.

3) Wer ist für diese Verpflichtung verantwortlich?

Hersteller/Importeure: Jeder, der als Hersteller oder Importeur Waren, die der Verpflichtung zur Angabe eines Haltbarkeits-/Reparaturfähigkeitsindex unterliegen, erstmals auf den belgischen Markt bringt. Sie müssen den Reparaturfähigkeits- oder Haltbarkeitsindex berechnen und den entsprechenden Index den Wiederverkäufern dieser Waren mitteilen.

Verkäufer und Händler: Die Verkäufer und Händler der Waren müssen den Verbrauchern den Reparaturfähigkeitsindex oder den Haltbarkeitsindex mitteilen, wie von den Herstellern oder Importeuren mitgeteilt.

4) Welche Produktkategorien sind von der Verpflichtung zur Angabe eines Haltbarkeits-/Reparaturfähigkeitsindex betroffen?

Der Reparaturfähigkeitsindex gilt für folgende Produkte:

  • Geschirrspüler;
  • Staubsauger;
  • Hochdruckreiniger;
  • Rasenmäher;
  • Laptops, ausgenommen Tablets;
  • Fahrräder;
  • Elektrofahrräder; und
  • Elektroroller.

Unter den Haltbarkeitsindex fallen:

Gemäß dem Entwurf des Königlichen Erlasses zur Haltbarkeit würden die folgenden Haushaltsgeräte unter den Haltbarkeitsindex fallen:

  • Waschmaschinen und
  • Fernseher.

Für diese Waren ist es nicht mehr erforderlich, einen Reparaturfähigkeitsindex anzugeben. Der Haltbarkeitsindex reicht aus, da er die Bewertung der Reparaturfähigkeit enthält.

Sind gebrauchte Artikel von dem Gesetz betroffen?

Nein, gebrauchte Artikel fallen nicht unter diese Gesetzgebung. Verkäufer von Gebrauchtwaren dürfen keine Reparierbarkeits- oder Haltbarkeitsindex verwenden.

5) Welche Informationen sollten angezeigt werden?

REPARATURFÄHIGKEITSINDEX

  1. Der Reparierbarkeitsindex ist als Wert von 10 (mit einer Dezimalstelle) in der Nähe des Preises anzugeben.
  2. Fügen Sie neben dem Preis eine URL oder einen QR-Code hinzu, um über eine bestimmte Website einfachen Zugriff auf technische Standards und Berechnungsdetails zu erhalten.

HALTBARKEITSINDEX

Dieselben Informationen wie für den Reparaturfähigkeitsindex (vorbehaltlich der Genehmigung im Königlichen Erlass, der noch verabschiedet werden muss).

6) Was ist, wenn die angezeigten Informationen nicht korrekt sind?

Verkäufer können nicht für die Richtigkeit der Informationen verantwortlich gemacht werden, die ihnen von Herstellern oder Importeuren zur Verfügung gestellt werden, noch sind Verkäufer haftbar, wenn ihnen die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden.

7) Welche Risiken sind mit der Nichteinhaltung verbunden?

Verstoßen Hersteller oder Importeure gegen die Berechnungs- und Mitteilungspflichten oder Verkäufer und Importeure gegen die Anzeigepflichten, so wird eine Geldstrafe zwischen 800 und 120.000 Euro verhängt.

Das Gesetz über Reparaturfähigkeit und Haltbarkeit vom 17. März 2024 ist hier auf Französisch und Niederländisch verfügbar.

Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

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