Für Einreisende nach Deutschland ergeben sich dadurch Erleichterungen.
Seit letzter Woche steht Belgien nicht mehr auf der Liste der einfachen Risikogebiete des Robert-Koch-Insituts in Deutschland.
Dadurch ergeben sich für Einreisende nach Deutschland einige Erleichterungen:
- die digitale Einreiseanmeldung muss bei Anreise nicht mehr ausgefüllt werden, unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel, nicht erforderlich;
- die Test und Quarantänepflicht entfallen;
- der Nachweis über Impfung/Genesung/Infektionsstatus entfallen (außer bei Flugreisen).
Bei Einreisen per Flugzeug
Nur Personen, die mit einem Flugzeug von Belgien nach Deutschland einreisen, müssen beim Boarding einen Nachweis mit sich führen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind. Als Nachweise dienen:
- ein negativer PCR-Test (Abstrich nicht älter als 72 Stunden), oder
- ein unter medizinischer Aufsicht vorgenommener Antigen-Test (Abstrich nicht älter als 48 Stunden) oder
- einen Nachweis einer vollständigen Impfung (inkl. 2. Impfdosis, sofern erforderlich), die vor mindestens 14 Tagen erfolgte, oder
- einen Nachweis einer Genesung (positiver PCR-Test), nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als 6 Monate.