18.01.2013
Das Oberste Arbitragegericht der RF (Entscheidung Nr. ВАС-13840/12 vom 29.11.2012) erklärte das Schreiben des Finanzministeriums der RF Nr. 03-03-10/34 vom 04.04.2012, das ein Verbot für die Anwendung des 0-Satzes der Körperschaftsteuer auf aus dem Gewinnvortrag ausgezahlte Dividenden festlegt, für ungültig.