16.11.2012
Das Finanzministerium der RF erläuterte im Schreiben Nr. 03-03-06/2/90 vom 17.08.2012 die Besteuerungsweise von nach dem 1. Januar 2011 aus dem Gewinnvortrag ausgeschütteten Dividenden: Für die für 2010 und die vorangegangenen Perioden berechneten Dividenden gilt ein Körperschaftsteuersatz von 20 Prozent.