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Corona-Verordnungen der Länder: Was gilt für Messen?

21.01.2022

Das wird mittlerweile immer schwieriger. Planungssicherheit ist ein rares Gut geworden.

Wenn das Infektionsgeschehen wie im Moment sehr dynamisch ist, ist das Änderungstempo besonders hoch, berichtet der Verband der deutschen Messewirtschaft - AUMA in seinem Januar-Newsletter. Spitzenreiter sei zuletzt Nordrhein-Westfalen gewesen, wo die Verordnung binnen 48 Stunden gleich zweimal geändert wurde. Um Veranstaltern, Ausstellern und Besuchern wenigstens einen Überblick zu geben, aktualisiert der AUMA regelmäßig seine Webseite zu den Coronaverordnungen.

Die kurze Gültigkeit der Corona-Verordnungen gibt nicht die notwendige Planungssicherheit für das Geschäft. Die Branche brauche Sicherheit und Berechenbarkeit. Nur so könne eine Messe funktionieren. Auch die Einreisevoraussetzungen für Messeteilnehmer behält der Verband für Sie im Auge. Hier finden Sie eine kurze Übersicht der Regelungen, wie auf der Webeite des AUMA veröffentlicht.

Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern zur Messeteilnahme

Ob das Veranstalten von Messen rechtlich möglich ist, hängt stark davon ab, in welchem Bundesland die Messe stattfindet. Abhängig von der konkreten Infektionslage gelten unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. So kann der Zutritt zur Messe auf Besucher beschränkt sein, die geimpft oder genesen sind (2G-Regel). Teilweise kann auch zusätzlich ein Negativtest erforderlich sein (2Gplus-Regel). 

Für Fachbesuchermessen, die dienstlichen Zwecken dienen, gelten teilweise weniger strenge Regeln. So gilt in Nordrhein-Westfalen nur für Publikumsmessen eine Besucherobergrenze von 750, für Fachmessen hingegen nicht.  

Gerade für Messebesucher und Aussteller aus dem Ausland ist es wichtig, dass ein Zugang zur Messe auch mit einem Negativtest möglich bleibt, wie etwa in Nordrhein-Westfalen, wo bei Messen die 3G-Regel gilt. Denn Messeteilnehmer aus dem Ausland sind häufig mit Impfstoffen geimpft, die in Deutschland noch nicht anerkannt sind. 

Im März 2021 haben die deutschen Messen ein Leistungspaket für den Neustart vorgestellt, das eine sichere Teilnahme an Messen gewährleistet. Die deutschen Messeveranstalter konnten im Sommer 2020 und 2021 unter Beweis stellen, dass die mit den Gesundheitsämtern erarbeiteten Hygienekonzepte wirken (s.a. Hygienekonzepte deutscher Messen). Die Festlegung der Zulassungsvoraussetzungen für das Veranstalten von Messen wird in den Corona-Verordnungen der Länder geregelt.

Einreise nach Deutschland prinizpiell möglich

Grundsätzlich können Messeteilnehmer aus dem Ausland nach Deutschland einreisen. Das gilt auch bei einer Einreise aus Hochrisikogebieten und Besuchern oder Ausstellern, die nicht gegen Corona geimpft sind. Allerdings kann abhängig von der konkreten Messe die 2G-Regel gelten, so dass ggf. nur mit in Deutschland anerkannten Impfstoffen geimpfte sowie genesene Personen Zutritt zum Messegelände haben.

Die Bundesregierung qualifiziert Länder entweder als kein Risikogebiet, als Hochrisikogebiet oder als Virusvariantengebiet (s.a. Länderlisten des Robert-Koch-Instituts und Ländersuche auf https://www.einreiseanmeldung.de). Belgien und Luxemburg gelten derzeit als Hochrisikogebiete.

Die Regeln im Überblick:

  • Bei der Einreise muss ein Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Negativtest vorliegen.
  • Vor der Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist eine digitale Registrierung erforderlich.
  • Für geimpfte Messebesucher und Aussteller aus Hochrisikogebieten gelten keine Quarantänepflichten.  
  • Ungeimpfte Messeteilnehmer aus Hochrisikogebieten können ohne Quarantänepflichten für bis zu fünf Tage nach Deutschland kommen.
  • Als geimpft gelten nur Personen, die mit einem der vier in Deutschland anerkannten Impfstoffe vollständig geimpft wurden.

Ansprechpartner

Susann Zuber

Bereichsleiterin
Kommunikation & PR

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