AHK-Mitglieder aufgerufen zu Input über Fragen der Umsatzsteuer in Russland
Der Vorstandvorsitzende der AHK, Michael Harms, und der Leiter des Komitees für Steuern, Rechnungslegung und Controlling der AHK, Ulf Schneider, haben sich mit dem stellvertretenden Leiter des Föderalen Steuerdienstes (FNS), Daniel Yegorov, getroffen und Fragen des Umsatzsteuerrechts in der Zollunion (Russland, Belarus, Kasachstan) im Vergleich zur EU besprochen. Der Föderale Steuerdienst befindet sich laut Jegorow gegenwärtig in einer tiefgreifenden Reform seiner Tätigkeit. So wolle man die Tätigkeit des FNS verstärkt an „Risikoprofilen“ der zu prüfenden Unternehmen ausrichten. Solide, transparente Firmen werde man nur noch nach Minimalkriterien prüfen, das gelte dann auch für die Mehrheit der deutschen Unternehmen. Konzentrieren wolle man die Kräfte des FNS dann auf vermeintliche Steuersünder. Auch arbeite man intensiv an dem elektronischen Austausch von steuerlichen Dokumenten zwischen Unternehmen (B2B), so Jegorow. Mit einigen internationalen Unternehmen arbeite man dazu bei einem Pilotprojekt zusammen.
Darüber hinaus ging es um die obligatorische Steuerprüfung bei Ausweis von Vorsteuerüberhängen.
Zu letzterem Punkt wurden durch den FNS für die Zukunft beschleunigte Verfahren für viele Steuerpflichtige anstelle der dreimonatigen Prüfung angekündigt.
Michael Harms und Ulf Schneider drängten darauf, darunter auch den typischen deutschen Mittelstand zu fassen.
Der Vergleich des Umsatzsteuerverfahrens in der EU und in Russland kann für beide Seiten nützlich sein. Deutsche Unternehmen sind häufig negativ betroffen, wenn die russische Tochtergesellschaft eine Leistungsverrechnung gegenüber der deutschen Muttergesellschaft vornimmt. Dabei findet meist eine Umsatzsteuer-Verzerrung statt.
Die Vertreter der AHK merkten gleichzeitig positiv an, dass Gerichtsverfahren in Steuerstreitigkeiten in Russland meist nicht nur objektiv, sondern sehr zügig abgewickelt werden, schneller als in Deutschland.
Beim Treffen wurde vereinbart, einen regelmäßigen Dialog zwischen der AHK und dem FNS aufzunehmen, zu der auch das MinFin mit eingeladen wird.
Alle deutschen Unternehmen sind aufgefordert Ihre steuerlichen Fragen mit einzubringen. Dies kann entweder in schriftlicher Form an den Vorsitzenden des Komitees oder den Betreuer bei der AHK, Dr. Robert Breitner erfolgen oder durch Teilnahme an einer der nächsten Komitee-Sitzungen.
Kontakt:
Dr. Robert Breitner
E-Mail: komitees(at)russland-ahk.ru