Recht und Steuern

Einigung auf ein europäisches Lieferkettengesetz

25.03.2024

Der Rat der Europäischen Union hat am 15. März 2024 der EU-Lieferkettenrichtlinie zugestimmt.

Das meldet Germany Trade & Invest auf ihrer Website.

Grundsätzlich soll sich der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro erstrecken. Diesbezüglich ist jedoch eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren sollen zunächst Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro erfasst sein. Nach vier Jahren sinkt die Anwendungsgrenze und erfasst Unternehmen mit mehr als 4.000 Beschäftigten und einem Umsatz von 900 Millionen Euro.

 

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