Wirtschaft

Erläuterungen des russischen Innenministeriums zu den Anforderungen an ausländische Fahrer

20.01.2014

Die neuen Änderungen bei ausländischen Führerscheinen (siehe AHK Kurzinformation vom 31.10.2013) sollen nur diejenigen Ausländer betreffen, die unmittelbar als Fahrer beschäftigt sind.

Die deutsch-russische Auslandshandelskammer (AHK) hatte eine entsprechende Anfrage  zu den Änderungen in der russischen Gesetzgebung, die weitgehende Einschränkungen bei der Nutzung ausländischer Führerscheine in Russland vorsehen, an das russische Innenministerium mit der Bitte um einen offiziellen Kommentar gerichtet.

Zur Erinnerung: Am 7. Mai 2014 werden die Änderungen im föderalen Gesetz "Über die Sicherheit des Straßenverkehrs" und im Ordnungswidrigkeitsgesetz der RF in Bezug auf ausländische Bürger, die Firmenwagen mit ausländischen Führerscheinen führen, in Kraft treten. Aus der Formulierung der Rechtsnorm geht keine eindeutige Antwort auf die Frage hervor, welche ausländischen Bürger von diesen Änderungen betroffen sein werden: nur Ausländer, die unmittelbar als Berufsfahrer eingestellt sind, oder alle ausländischen Bürger, die Firmenfahrzeuge fahren?

In seinem Schreiben an die AHK vom 17. Dezember 2013 erläutert das Innenministerium, dass die genannten Einschränkungen nur diejenigen Ausländer betreffen werden, deren Arbeit (Haupterwerbstätigkeit) und/oder Unternehmertätigkeit mit der Führung von Kraftfahrzeugen (d.h. Bus-, O-Bus-, Linienbusfahrer und Fahrer anderer Fahrzeugarten, die Personenbeförderung kommerziell betreiben und als Fahrer beschäftigt sind) unmittelbar verbunden ist. Die Einschränkungen erstrecken sich nicht auf ausländische Manager, die ihre Dienstwagen mit ausländischen Führerscheinen fahren.

Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Juristen der AHK Wladimir Kobsev (kobsew(at)russland-ahk.ru) und Egor Stotskiy (stotskiy(at)russland-ahk.ru) jederzeit zur Verfügung, Telefon +7 (495) 234 49 50