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Europaparlament stimmt für das „Recht auf Reparatur“

06.05.2024

Am 23. April 2024 stimmte eine große Mehrheit der Europaabgeordneten für das „Recht auf Reparatur“. Das Ziel dieses Gesetzesvorhabens ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit zu verschaffen, auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie die Beseitigung von Mängeln direkt vom Hersteller verlangen zu können, sofern das Produkt nach EU-Recht als technisch reparierbar gilt. Dies soll sicherstellen, dass Produkte länger genutzt werden und die Menge an anfallendem Müll verringert wird.

Zusätzlich sollen unabhängige Werkstätten durch einen verbesserten Zugang zu Ersatzteilen und zu Produktinformationen gestärkt werden.

Quelle: Welt