Fehlen Von Kontrollierten Geschäften Im Veranlagungszeitraum (25. – 29. März 2013)

29.03.2013

Der Föderale Steuerdienst (FNS) der RF teilte im Schreiben Nr. ОА-4-13/146@ vom 15.01.2013 Folgendes mit: Wenn der Steuerzahler im Kalenderjahr keine kontrollierten Geschäfte abgewickelt hat, besteht für ihn keine Pflicht zur Benachrichtigung der Finanzbehörden, und die Benachrichtigung über kontrollierte Geschäfte wird nicht erstellt.