Korrekturrechnungen mit ausgewiesener MwSt. bei Bonusgewährung für Käufer (28. Januar – 01. Februar 2013)

01.02.2013

Nach Meinung des Obersten Arbitragegerichts der RF (Entscheidung vom 11.01.2013 in der Sache Nr. 13825/12) gelten die Bestimmungen des Steuergesetzbuches der RF über die Korrekturrechnung mit ausgewiesener MwSt. nicht für Fälle, in denen die Verkäufer den Käufern einen Bonus für den Kauf einer bestimmten Warenmenge ohne Änderung des Einheitspreises der Waren gewähren.
Dieser Umstand ist jedoch nach Meinung des Gerichts kein Grund dafür, die Bestimmungen der Verordnung der Regierung der RF Nr. 1137 vom 26.12.2011, die die Ausstellungsweise einer Korrekturrechnung mit ausgewiesener MwSt.
vorschreiben, als vom Steuergesetzbuch der RF abweichend zu erachten.