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Der Pariser Club staatlicher Gläubiger erklärt sich bereit, Kubas Schuldenrückzahlung „zu besseren Konditionen“ umzuschulden.
Kuba und seine staatlichen Gläubiger des Pariser Club haben sich in einer neuen Vereinbarung verständigt, die Rückzahlung der Schulden Kubas an die Gruppe umzuschulden. Die Mitte Januar in Paris unterzeichnete Vereinbarung gewährt der Insel „bessere Bedingungen, um ihre wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten in den kommenden Jahren zu bewältigen“, wie es in einem kurzen Kommuniqué des Pariser Club heißt. Einzelheiten wurden nicht bekannt, auch nicht, ob es sich bei der Vereinbarung, um eine Schuldenreduzierung oder um eine Neuregelung der Zahlungsbedingungen oder um eine Kombination aus beidem handelt. Das Abkommen werde „die Beziehungen zu den Mitgliedsländern der Gruppe der Gläubiger Kubas durch die vollständige Umsetzung der früheren Konsolidierungsabkommen aufrechterhalten, hieß es lediglich vonseiten des Pariser Clubs.
Schuldenvereinbarungen 2015 und 2021
Im Jahr 2015 unterzeichnete Kuba ein historisches Abkommen mit dem Pariser Club. Die Schuldenvereinbarung erließ dem Land 8,5 Milliarden US-Dollar der seit 1986 aufgelaufenen Gesamtschulden in Höhe von 11,1 Milliarden US-Dollar. Die Rückzahlung der Restschuld in Höhe von 2,6 Milliarden US-Dollar in jährlichen Raten wurde bis 2023 zurückgestellt und ein Teil dieser Gelder für Investitionen in Kuba bereitgestellt.
Wegen der durch die Coronapandemie ausgelösten Krise und der Verschärfung der US-Blockade konnte Kuba seine Schulden aber nicht mehr bedienen. Im Sommer 2021 einigte sich die kubanische Regierung mit dem Pariser Club auf einen Zahlungsaufschub. Laut einem im Sommer 2024 vom Pariser Club veröffentlichten Bericht beliefen sich Kubas Schulden beim Pariser Club Ende 2023 auf 4,62 Milliarden US-Dollar und waren damit die zweithöchsten in der Region. Zur Gruppe der 14 Gläubiger Kubas im Pariser Club gehören Australien, Österreich, Belgien, Kanada, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, die Niederlande, Spanien, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich.
Kuba bekräftigt seine Verpflichtungen
Das kubanische Außenministerium erklärte nach der Umschuldungsvereinbarung, dass diese „der Insel einen besseren Spielraum zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen bietet, in dem schwierigen wirtschaftlichen Szenario, dem sie sich gegenübersieht“.
Während des zweitägigen Treffens in der französischen Hauptstadt erläuterte die kubanische Delegation unter der Leitung des stellvertretenden Premierministers Ricardo Cabrisas die komplexe wirtschaftliche und finanzielle Situation ihres Landes und wies auf die Auswirkungen der seit mehr als sechs Jahrzehnten andauernden Wirtschafts-, Handels- und Finanzblockade der Vereinigten Staaten gegen Kuba hin. Im Namen Kubas dankte Cabrisas „den Gläubigern für ihre Sensibilität bei der Behandlung des Themas, ihr Verständnis für die dargelegten Probleme und für die Rolle der Europäischen Union bei den Verhandlungen, insbesondere des Gastgeberlandes Frankreich“, schreibt das kubanische Außenamt.
Kubas Vize-Premier „bekräftigte die Bereitschaft Kubas, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die notwendigen Anstrengungen in dieser Richtung zu unternehmen“. Cabrisas betonte, dass es nun an Zeit sei, „die Unterzeichnung der bilateralen Abkommen so schnell wie möglich voranzutreiben“.
Rechtsstreit um kubanische Altschulden
Mit seinen kommerziellen Gläubigern im sogenannten Londoner Club hat Kuba dagegen bislang keine Einigung zur Schuldenrückzahlung erreicht und bleibt deswegen von den internationalen Kapitalmärkten ausgeschlossen. Derzeit läuft vor Londoner Gerichten ein Verfahren um eine Forderung des Investmentfonds CFR I, der als größter privater Inhaber kubanischer Schulden gilt und dessen Legitimität von der kubanischen Regierung nicht anerkannt wird.
Im November lehnte die britische Justiz in dem Streit um kubanische Altschulden die Berufung der Banco Nacional de Cuba (BNC) ab. Das Londoner Gericht entschied, dass CRF rechtmäßiger Gläubiger der BNC ist, was dem Fonds das Recht gibt, die Schuldtitel in einem separaten Prozess einzufordern. Das Urteil könnte einen Präzedenzfall für private Gläubiger Kubas schaffen.