Reisende dürfen weiterhin zollfrei Lebensmittel, Hygieneartikel und Medikamente nach Kuba einführen. Die Regelung wird bis Ende Januar 2025 verlängert.
Angesichts der schweren Wirtschafts- und Versorgungskrise setzt die kubanische Regierung die Erhebung von Zöllen für die Einfuhr von Lebensmitteln, Hygieneartikeln, Medikamenten und medizinischem Bedarf durch natürliche Personen erneut bis zum 31. Januar 2025 aus.
Gemäß dem Beschluss 311/2024, der im Amtsblatt der Republik in der außerordentlichen Ausgabe Nr. 45 (PDF) veröffentlicht wurde, beträgt die Wertgrenze der Zollbefreiung bei begleitetem Gepäck von Passagieren 500 US-Dollar des entsprechenden Wertes oder Gewichts von bis zu 50 Kilogramm.
Bei nichtkommerziellen Luft-, See- und Postsendungen liegt die Wertgrenze bei 200 US-Dollar. Darüber hinaus bleibt die Zollbefreiung für die ersten 30 US-Dollar des Wertes oder des entsprechenden Gewichts von drei Kilogramm der Sendung bestehen, und auf den darüber hinausgehenden Teil wird ein Zollsatz von 30 Prozent angewandt.
In der Verordnung wird darauf hingewiesen, dass die Vergünstigungen unter der Bedingung gelten, dass die als Lebensmittel oder Hygieneartikel eingestuften Waren sowie die als Arzneimittel und medizinisches Material gekennzeichneten Gegenstände im Gepäck des Reisenden „dem Zoll in von den übrigen Waren getrennten Verpackungen vorgelegt werden“.