Auch ausländische Unternehmen sind betroffen, wenn sie verpackte Waren liefern.
Derzeit versenden die deutschen Landesstatistikämter Anschreiben, in denen Hersteller verpackter Waren aufgefordert werden, Angaben über die Verpackungen in einem Portal zu hinterlegen. Das meldet unser Partner Interzero.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine statistische Abfrage auf Basis des deutschen Umweltstatistikgesetzes handelt. Ziel ist es, Daten zum Aufkommen, zur Sammlung und zur Verwertung von Verpackungen in Deutschland zu sammeln und für statistische Zwecke auszuwerten. Unternehmen, die entsprechende Anschreiben erhalten, müssen dieser Aufforderung innerhalb der angegebenen Frist folgen, andernfalls droht ein Bußgeld.
Die Abfrage bezieht sich einerseits auf Verpackungsmengen, die nach Deutschland (bzw. innerhalb Deutschlands) geliefert werden. Ausländische Unternehmen, die Waren nach Deutschland liefern, sind daher betroffen, wenn die Waren verpackt ausgeliefert werden.
Der zweite Teil der Abfrage bezieht sich auf die Rücknahme und den Verbleib sowie die Verwertung der Verpackungen. Hierüber können und sollten nach unserem Verständnis nur dann Angaben gemacht werden, wenn entsprechende Verwertungsnachweise vorliegen.