Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass ab 15. Februar 2013 folgende Technische Reglements der Zollunion (TR ZU) in Kraft treten:
- TR ZU «Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen», angenommen mit Beschluss der Zollunion vom 16.08.2011 Nr.768;
- TR ZU «Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen», angenommen mit Beschluss der Zollunion vom 18.10.2011 Nr.823;
- TR ZU «Die Sicherheit von Fahrstühlen», angenommen mit Beschluss der Zollunion vom 18.10.2011 Nr.824;
- TR ZU «Über die Sicherheit von Anlagen für den Betrieb in explosionsgefährdeten Medien», angenommen mit Beschluss der Zollunion vom 18.10.2011 Nr.825;
- TR ZU «Über die Sicherheit von Apparaten, die mit gasförmigem Treibstoff betrieben werden», angenommen mit Beschluss der Zollunion vom 09.12.2011 Nr.875;
- TR ZU «Elektromagnetische Kompatibilität von technischen Einrichtungen», angenommen mit Beschluss der Zollunion vom 09.12.2011 Nr.879.
Dokumente über die Bewertung bzw. den Nachweis von Konformität, die für die jeweiligen Produkte ausgestellt bzw. angenommen worden, gelten bis zum Ablauf deren Geltungsdauer, und soweit sie vor der offiziellen Veröffentlichung entsprechender Kommissionsbeschlüsse der Zollunion ausgestellt oder angenommen worden sind, jedoch höchstens bis zum 15. März 2015.
Bis zum 15. März 2015 ist die Herstellung und der Vertrieb von Produkten auf der Grundlage von Pflichtanforderungen zulässig, die früher durch die Rechtsverordnungen der Zollunion bzw. durch die Gesetze eines Mitgliedsstaates der Zollunion festgelegt worden sind, soweit für die jeweiligen Produkte Dokumente über die Bewertung bzw. den Nachweis von Konformität vorliegen, die vor dem Inkrafttreten der TR ZU ausgestellt bzw. angenommen worden sind.
Zusätzlich teilen wir Ihnen mit, dass es bis zum 15. November 2013 zulässig ist, auf dem Zollgebiet der Russischen Föderation Produkten herzustellen oder in Umlauf zu bringen, die vor dem Inkrafttreten der TR ZU keiner Konformitätsbewertungs- oder -nachweispflicht unterlagen.