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Neues Dekret für den Bau von Fahrzeugen in Algerien: Anforderungen und Änderungen

19.05.2024

Das von Premierminister Nadir LARBAOUI unterzeichnete Exekutivdekret Nr. 24-159 vom 12. Mai 2024 zur Änderung und Ergänzung des Exekutivdekrets Nr. 22-384 vom 17. November 2022, in dem die Bedingungen und Modalitäten für die Ausübung der Tätigkeit des Fahrzeugbaus in Algerien festgelegt sind, wurde im Amtsblatt Nr. 33 veröffentlicht.

Artikel 7 des Erlasses bestimmt, dass die für die Erteilung einer Vorabgenehmigung erforderlichen Unterlagen neben dem Antrag mehrere Dokumente enthalten müssen, z. B. das Lastenheft, eine Zuverlässigkeitserklärung, die Satzung des Unternehmens, die Steueridentifikationsnummer, das elektronische Handelsregister und ein Partnerschaftsprotokoll oder eine Partnerschaftsvereinbarung, sofern anwendbar. In dieser Vereinbarung müssen die geplanten Produktionsniveaus, die Liste der zu importierenden und der lokal herzustellenden Komponenten angegeben werden.

Gemäß Artikel 30 des Dekrets wird dem Autohersteller eine zusätzliche Frist von zwölf Monaten eingeräumt, wenn die stufenweisen Integrationsquoten nicht erreicht werden, wobei das jährliche Versorgungsprogramm um 25 % reduziert wird. Werden die Quoten dann immer noch nicht erreicht, wird das Versorgungsprogramm für das betreffende Modell eingefroren. Das Industrieministerium wird Überprüfungsbesuche in den Produktionsstätten durchführen.

Wirtschaftsbeteiligte, die bereits über eine Zulassung verfügen oder ihre Investitionen vor diesem Erlass getätigt haben, sowie Wirtschaftsbeteiligte, deren Investitionen noch nicht abgeschlossen sind und die über die erforderliche Infrastruktur verfügen, sind von der Einholung einer vorherigen Genehmigung befreit.

Artikel 33 verlangt von Betreibern, die über eine Zulassung verfügen, die Einhaltung der neuen Bestimmungen, indem sie unter anderem einen Zulassungsantrag, das beigefügte Lastenheft, eine Zuverlässigkeitserklärung, die Satzung des Unternehmens, die Steuernummer, das elektronische Handelsregister und andere relevante Dokumente zum Nachweis der erforderlichen Infrastruktur und Ausrüstung sowie gegebenenfalls Partnerschaftsvereinbarungen einreichen.