Wirtschaft

Rubelabwertung und Auswirkungen auf den Jahresabschluss

13.02.2014

Der Rubel hat im Jahre 2013 gegenüber dem Euro insgesamt zwölf Prozent verloren. Das hat in vielen Fällen nicht unerhebliche Auswirkungen auf den russischen Jahresabschluss. Der typische Fall ist ein Darlehen der deutschen Muttergesellschaft, das in Euro gewährt wurde und nun in Rubel zu einer zwölf Prozent höheren Verbinlichkeit führt. Diese Wechselkurseffekte haben direkte Auswirkungen auf das Eigenkapital der Gesellschaft, und zwar eine mindernde.

Wichtig ist hier die russischen Eigenkapitalanforderungen zu beachten:

Das Eigenkapital muss ab dem Ende des 3. Wirtschaftsjahres positiv und mindestens so hoch wie das Stammkapital sein. Sollte dies nicht mehr der Fall sein, ist die Gesellschaft verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten entsprechende Maßnahmen zu treffen, um diese Vorschrift einhalten zu können.

Der Gesetzeswortlaut gibt hier nur die Möglichkeit einer Stammkapitalreduzierung vor. Daher spricht vieles dafür, zu versuchen es gar nicht erst zu einer Unterkapitalisierung kommen zu lassen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil Lieferanten häufig danach beurteilt werden, wie hoch ihre Kapitalausstattung ist.

Wir empfehlen daher, vor Fertigstellung des russischen Jahresabschlusses die Eigenkapitalausstattung zu beobachten und ggf. zu entscheiden welche Maßnahmen sinnvoll erscheinen. Dies könnten z.B. sein:

  • Einlage des deutschen Gesellschafters ins Vermögen der russischen Gesellschaft (direkte Erhöhung des Eigenkapitals)
  • Finanzhilfe des deutschen Gesellschafters an die russische Tochtergesellschaft (indirekte Erhöhung des Eigenkapitals über die Verbesserung der Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Ggf. könnten Kosten aktiviert werden, z.B. Projektkosten, sofern dies im Rahmen der beim Finanzamt eingereichten Finanzpolitik der Gesellschaft zulässig ist.

Die o.g. Wechselkurseffekte können grundsätzlich auch in die Muttergesellschaft verlagert werden, sofern o.g. Darlehensverträge in Rubel abgeschlossen wurden.

Bei weiteren Fragen können Sie sich auch an das Komitee für Steuern, Rechnungslegung und Controlling wenden. Die nächste Sitzung findet am 12. März, 8:30 Uhr im Büro der AHK statt.

Ulf Schneider

Vorsitzender des Komitees für Steuern, Rechnungslegung und Controlling