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Pressemeldung

Russland öffnet Mittelstand für ausländische Investoren

29.01.2013

Die russische Regierung will ausländischen Unternehmen und Investoren die Beteiligung an russischen klein- und mittelständischen Unternehmen erleichtern. Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung erlangen Zugang zu staatlichen Förderprogrammen. Der Vorschlag der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK) ist damit zur Vorlage für ein Gesetz geworden. AHK-Präsident Seele: „Das ist ein deutlicher Schritt in Richtung Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren!“

Wie das russische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung bekannt gab, soll ausländischen Investoren der Zugang zur Beteiligung an russischen klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) erleichtert werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wurde der Regierung aus dem Ministerium vorgelegt. Damit wurde der Vorschlag der AHK zur Öffnung des russischen Marktes zur Gesetzesinitiative. Im Wirtschaftsministerium ist man optimistisch, dass die Initiative zügig und ohne Änderungen von der Duma angenommen wird. Danach wird es russischen KMU mit ausländischer Kapitalbeteiligung von mehr als 25 Prozent zukünftig möglich sein, auch als Mittelständler anerkannt zu werden. Dadurch wird eine Teilhabe an den Förderprogrammen der russischen Regierung für klein- und mittelständische Unternehmen möglich. Ausländische Privatpersonen dürfen Anteile an den russischen KMU von bis zu 100 Prozent halten bzw. ein KMU gründen, was ihnen bisher nicht möglich war. Juristischen Personen ist eine Beteiligung unter bestimmten Bedingungen erlaubt, um in den Genuss der Förderung zu gelangen.

Unter anderem werden KMU vom Staat zinsvergünstigte Kredite mit längerer Laufzeit, vereinfachte Steuerverfahren, Vergünstigungen bei staatlichen Ausschreibungen und vereinfachte Buchführung zur Verfügung gestellt. 

„Wir sehen mit diesem Gesetzentwurf die über Jahre von der AHK gewünschte und geforderte Öffnung des Marktes für ausländische Investoren und Mittelständler umgesetzt. Durch diese Regelung kann zukünftig deutlich mehr in Russland investiert werden. Sie ist ein klares Indiz für den Willen der russischen Regierung die Rahmenbedingungen zu verbessern und den Mittelstand zu stärken“, so Rainer Seele, Präsident der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer.

Der Gesetzentwurf ist ein erster Schritt zur Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen, die die AHK in ihrem Konzept zur Förderung des russischen Mittelstandes „Markt, Modernisierung, Mittelstand“ fixiert hat. Das Konzept sieht unter anderem eine schnellere Privatisierung der russischen Wirtschaft, den Rückzug des Staates aus der Wirtschaft und größtmögliche Liberalisierung des Marktes vor. „Die Förderung eines leistungsfähigen und innovativen russischen Mittelstandes ein wichtigstes Ziel der Arbeit der AHK. Sie bildet die Grundlage für eine industriell geprägte, diversifizierte und moderne Volkswirtschaft, wie sie Russland braucht“, so Seele weiter.

Kontakt: Jens Böhlmann

Leiter Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: 007 495 234 49 50

E-Mail: boehlmann(at)russland-ahk.ru