Belgische Regierungen beschließen weitere Lockerungen. Home-Office bleibt Pflicht.
Die nationale und die regionalen Regierungen Belgiens beschlossen am Freitag, 4. Juni 2021 im Konzertierungsausschuss die Öffnung der Innengastronomie und die Rückkehr zum Arbeitsplatz ein Mal pro Woche für Telearbeiter. Die neuen Bestimmungen gelten ab heute 9. Juni, heisst es in der Pressemitteilung.
Der sog. Konzertierungsausschuss stellte fest, dass die Zahl der COVID-Patienten auf den Intensivstationen weiter rückläufig ist und deutlich unter dem Schwellenwert von 500 Betten liegt. Auch die Impfkampagne laufe nach Plan. Inzwischen haben bereits mehr als acht von zehn Risikopersonen (über 65-Jährige und Personen mit Vorerkrankungen) ihre erste Impfdosis erhalten. Ziel sei, die Bevölkerung so weit wie möglich zu impfen. Bis dahin ist die Einhaltung der Verhaltensregeln, das Tragen einer Maske und das Einhalten eines Abstands von 1,5 Metern weiterhin empfohlen.
Homeoffice bleibt Pflicht
Homeoffice bleibt Pflicht, mit der Möglichkeit zu ein Mal Büroarbeit pro Woche. Höchstens 20 % der Arbeitnehmer (bzw. höchstens 5 % in KMU mit weniger als 10 Arbeitnehmern) dürfen gleichzeitig anwesend sein. Ein Test wird dringend empfohlen.
Öffnungen im Gaststättengewerbe
Restaurant bzw. Betriebe des Gaststättengewerbes dürfen ihre Innen- und Außenräume ab 5 Uhr morgens bis 23.30 Uhr öffnen. Die vorhanden Sicherheits- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.
Veranstaltungen können wieder stattfinden
Kulturelle Darbietungen, Shows oder Sportwettkämpfe können wieder stattfinden. Im Innenbereich trifft das auf Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen oder 75 % der Raumkapazität zu. Dies gilt für sitzendes Publikum, mit Maske und unter Einhaltung der Sicherheitsabstände. Im Außenbereich sind Events mit bis zu 400 Personen erlaubt.
Der Konzertierungsausschuss hat das Genehmigungsverfahren für etwa dreißig Testveranstaltungen festgelegt, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. August stattfinden werden. Ziel ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie Veranstaltungen unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Daten unter sicheren Bedingungen organisiert werden können. Insbesondere ist geplant, Testveranstaltungen zu organisieren, um die Nutzung des “COVID Safe Tickets”, die Luftqualität und das Crowd Management zu untersuchen.
Großveranstaltungen ab August
Der Konzertierungsausschuss klärt auch die Bedingungen für größere Veranstaltungen ab dem 13. August. Teilnehmer an diesen Veranstaltungen müssen einen vollständigen Impfschutz (+ 2 Wochen) oder einen negativen PCR-Test (weniger als 72 Stunden alt) vorweisen. Zusätzlich können Antigen-Schnelltests vor Ort durchgeführt werden. Die maximale Besucherzahl liegt bei 75.000.
Weitere Öffnungen im öffentlichen Leben
Jahrmärkte und nichtgewerbliche Trödel- und Flohmärkte sind wieder erlaubt. Die Organisation folgt den für Märkte festgelegten Grundsätzen. Fitnessräume dürfen wieder öffnen, unter Einhaltung der Lüftungsprotokolle und unter obligatorischer Verwendung eines Luftqualitätsmessgeräts an einer sichtbaren Stelle. Öffentliche Saunen, Whirlpools, Dampfbäder und Dampfduschen dürfen wieder öffnen.
Kinos, Bowlingbahnen, Spielautomatenhallen, Casinos und Wettbüros dürfen unter Einhaltung der Lüftungsprotokolle wieder öffnen. Das Gleiche gilt für Indoor-Aktivitäten in Naturparks, Zoos, Innenspielplätzen, Indoor-Freizeiteinrichtungen, tropischen Schwimmbädern, Casinos, Wettbüros, Spielautomatenhallen, Solarien ohne Personal und Bowlinghallen.
Nächster Konzertierungsausschuss
Der nächste Konzertierungsausschuss findet am 11. Juni statt und wird sich unter anderem mit der weiteren Umsetzung des Sommerplans ab dem 1. Juli befassen.