Die vereinfachten Verfahren entfallen voraussichtlich ab 1. Juli 2022.
Es gibt noch keine offizielle Entscheidung. Das vereinfachte Verfahren der vorübergehenden Arbeitslosigkeit wird jedoch nach dem 30. Juni 2022 wahrscheinlich nicht mehr verlängert.
Dies hat unmittelbare Folgen für Unternehmen, die das System der befristeten Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen auch nach diesem Datum noch nutzen wollen - zum Beispiel, weil sie noch nicht ausgelastet sind.
Sie werden zu den Regeln der vorübergehenden Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen zurückkehren müssen, wie wir sie bisher kannten. Das wird einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeuten, wenn der Gesetzgeber das vereinfachte Verfahren beendet.
Regulierung für Arbeiterinnen und Arbeiter
Unternehmen können Arbeitnehmer ganz oder teilweise suspendieren. Dazu müssen die Mitarbeiter - und die RVA - mindestens sieben Kalendertage vor Beginn des ersten Tages der Arbeitslosigkeit informiert werden. Sie erhalten dann die Kontrollkarten (C3.2AS), die Sie an Ihre Mitarbeiter weitergeben. Geben Sie außerdem für jeden Monat an, welcher Tag der erste Tag der Arbeitslosigkeit für die betreffenden Arbeitnehmer ist.
Regulierung für Angestellte
Angestellte können nur dann vorübergehend arbeitslos werden, wenn es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten handelt. Sie müssen dies mit einer C106A nachweisen, die Sie der zuständigen Behörde mindestens 14 Tage vor der ersten Anmeldung vorlegen.
AHK debelux informiert Sie gern weiter und unterstützt Sie bei allen Formalitäten.