Steuerneuigkeiten in Russland vom 06. Juli 2012

06.07.2012

Ein Steuerbetrag kann als zuviel erhoben gelten

Ein Steuerbetrag, der vom Steuerzahler vor Rechtskraft des Bescheids der Finanzbehörde und vor Ausstellung der entsprechenden Zahlungsaufforderung entrichtet wurde, gilt als zuviel erhoben