15.06.2012
Der in einem ausländischen Staat entrichtete Steuerbetrag kann bei der Berechnung der Körperschaftsteuer in den Aufwendungen berücksichtigt werden
Die Föderale Finanzbehörde der RF stellt sich auf einen analogen Standpunkt. Gleichzeitig vertritt das Finanzministerium der RF in dieser Frage die gegenteilige Ansicht: Bei der Berechnung der Körperschaftsteuer können in den Aufwendungen nur die Steuern berücksichtigt werden, die gemäß der Gesetzgebung der RF entrichtet wurden.