20.08.2012
Wenn das russische Unternehmen zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung über keine Bestätigung des ständigen Sitzes des Vertragspartners in einem ausländischen Staat verfügt, kann es gemäß Art. 123 des Steuergesetzbuches der RF wegen Nichtabzugs der Steuer zur Verantwortung gezogen werden.