Steuerneuigkeiten in Russland vom 31. August 2012

31.08.2012

In seinem Schreiben Nr. 03-07-13/01-38 vom 05. Juli 2012 teilte das Finanzministerium der Russischen Föderation mit, dass die im Zusammenhang mit den aus Weißrussland importierten Waren zum Abzug akzeptierten Mehrwertsteuersummen bei der Rückgabe der Ware an den weißrussischen Lieferanten in den Bemessungszeitraum wieder aufzunehmen sind, innerhalb dessen die Waren ordnungsgemäß abgebucht wurden, da die Abbuchung der Ware, die mit deren Veräußerung oder entgeltlichen Übergabe nicht verbunden ist, keinen Gegenstand für die Erhebung der Mehrwertsteuer darstellt.