31.05.2012
Erfüllt ein russisches Unternehmen beim Kauf von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) von einem ausländischen Unternehmen auf dem Gebiet der RF nicht die Funktion des Steueragenten, wird es dadurch nicht von der Pflicht zur Abführung der MwSt. in das Budget, auch aus eigenen Mitteln, befreit.
Das Präsidium des Obersten Arbitragegerichts der RF hat zugunsten der Finanzbehörde entschieden und in der betrachteten Frage einen neuen Ansatz formuliert...