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UBO-Register Belgien: Frist läuft Ende September ab

02.09.2019

Seit langem bekannt, läuft nun der letzte Countdown für Unternehmen in Belgien, ihre Begünstigten in das Register wirtschaftlicher Eigentümer (UBO-Register) einzutragen. Belgien hat die ursprüngliche Frist zum 31. März aufgrund technischer Probleme bis zum 30. September 2019 verlängert.

Text: Sophie Melchinger, InterGest Belgium

Bereits 2015 verabschiedete die EU die Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (2015/849). Erst dieses Jahr kommt es nun zur vollständigen Umsetzung in Belgien. Dies ist ein weiterer Schritt, um Transparenz in Geldgeschäften abzusichern. In vielen Mitgliedsstaaten sind Banken, Wirtschaftsprüfer, Notare, Steuerberater und Buchhalter bereits seit einigen Jahren verpflichtet, den wirtschaftlich Begünstigten zu erfassen und eine entsprechende Dokumentation vorzuweisen.

Einige EU-Mitgliedstaaten haben die Angabe des „Ultimate Beneficiary“ schon als Unterabschnitt in die Handelsregistereintragung aufgenommen. Die Frage, wer letztendlich der wirtschaftliche Eigentümer einer juristischen Person ist, ist nicht nur von großem Interesse für die Behörden, sondern auch für den Geschäftsverkehr. Wer Zweifel an seinem Geschäftspartner hat, kann diese nun durch Einsichtnahme in entsprechende Register eventuell ausräumen. Die EU-Richtlinie verpflichtet die juristische Person, den sog. „ultimate beneficiary“ (UB) offenzulegen. Alle Mitgliedsländer hatten bis 2017 Zeit, die Bestimmungen in ihren nationalen Gesetzgebungen umzusetzen.

Fristverlängerung in Belgien

In Belgien trat der entsprechende Königliche Beschluss zum 31. Oktober letzten Jahres in Kraft. Das Gesetz vom 18. September 2017 zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Begrenzung der Verwendung von Bargeld sieht in Belgien die Einführung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer vor (das englische Akronym lautet „UBO“ für „Ultimate Beneficial Owner“). Die Frist für die Eintragung in dieses UBO-Register ist nun aufgrund technischer Probleme bis zum 30. September 2019 verlängert worden.

Definition UBO

Die Definition des UB ist in allen Mitgliedstaaten prinzipiell uniform. Der UB ist eine natürliche Person, die mehr als 25% der Anteile an einer Gesellschaft direkt oder indirekt hält oder zu mehr als 25% die Stimmberechtigung ausüben kann, z.B. durch eine Bevollmächtigung. Soweit ein UB auf diesem Weg nicht identifiziert werden kann, werden alle Personen, die ein Geschäftsführungsmandat ausüben, sei es auch hier wiederum nur als Bevollmächtigter, als UB angesehen. Das Register der UB von Gesellschaften ist öffentlich zugänglich, jedoch soll eine Verwaltungsgebühr entrichtet werden für Anfragen von Bürgern und der Privatwirtschaft, sofern diese nicht gesetzlich dazu angehalten sind, die UB zu prüfen. Das UBO-Register in Belgien ist auch digital zugänglich über eine elektronische Anwendung auf dem Portal MyMinFin.

Vereine und Stiftungen sind auch betroffen

Auch die UB von Vereinen und Stiftungen sind im Belgischen UBO-Register aufzunehmen. Da diese jedoch naturgemäß weder Kapital noch eine Gesellschafterstruktur vorweisen, werden als Begünstigte alle mit der Leitung betrauten natürlichen Personen angesehen. Bei Stiftungen betrifft das den oder die Stifter selbst, sowie eventuell auch diejenigen natürlichen Personen, für deren Zwecke der Verein oder die Stiftung errichtet wurde und arbeitet.

Hohe Geldbußen bei Unterlass

Neben den Identitätsangaben der UB sollten auch beweiskräftige Unterlagen für die Gesellschafterstruktur in der elektronischen Anwendung eingetragen werden. Gesellschafterstrukturen werden durch das in Belgien gängige „Anteilsregister“ (aandelenregister) bewiesen, denn hierzulande sind die Gesellschafterverhältnisse nicht im Handelsregister eingetragen. Änderungen in der UBO-Struktur sind binnen eines Monats im entsprechenden Registereintrag anzupassen. Aufgrund einer umfassenden Reform des belgischen Gesellschaftsrechts, die am 1. Mai 2019 in Kraft trat, können aufgrund anderer Bewertungsregeln ebenfalls noch Änderungen auftreten im Hinblick auf die Eigentümerverhältnisse an einer Gesellschaft. Somit, wer die Eintragung bereits vorgenommen hatte, muss diese dann eventuell fristgerecht nochmals anpassen. Die Eintragung muss zudem jährlich bestätigt werden. Die Geldstrafen für verpasste Eintragungen betragen zwischen 250 Euro und 50.000 Euro. Für weitere Verstöße gegen das zugrundeliegende Gesetz vom 17.9.2017 sind Strafen von mindestens 10.000 Euro bis 10% des Jahresumsatzes für juristische Personen und 5.000 Euro bis zu fünf Millionen Euro für natürliche Personen vorgesehen. Verantwortlich für die korrekte Registrierung im UBO-Register ist das geschäftsführende Organ.

EU-Gesetzgeber kämpfen weiter gegen Geldwäsche

Auf europäischer Ebene ist nun eine fünfte Richtlinie in Ausarbeitung, die den Schwellenwert der Beteiligung für einen UB auf 10% senken soll, jedoch nur in Bezug auf bestimmte Arten von Unternehmen mit besonderem Risiko bezüglich Geldwäsche und Steuerflucht. Internationale Gesellschaftsstrukturen werden gerade bei Geldwäsche genutzt. Durch Einbringung illegalen Kapitals in den ordentlichen Geschäftsverkehr, z. B. durch Erwerb von Immobilien oder Luxusartikeln, wird Geld „weißgewaschen“. Auch durch Nutzung von informellen Finanzsystemen („Hawala“), bei denen keine Aufzeichnungen darüber geführt werden, wer an wen eine Überweisung tätigt, laufen oft alle Maßnahmen ins Leere, die darauf abzielen, unerwünschte Aktivitäten anhand von Finanzströmen zu identifizieren.

Internationale Abkommen laufen seit vielen Jahren

Bereits 1989 rief die G7 beim Gipfel in Paris die „Financial Action Task Force“ ins Leben. Neben den zwei internationalen Zusammenschlüssen, EU und Golf-Kooperationsrat, sind derzeit 38 einzelne Staaten in dieses Beratungsorgan eingebunden. Hauptziel ist, Methoden der Geldwäsche zu analysieren und Empfehlungen an die Mitglieder zu erarbeiten. In Belgien wurde 1993 die Behörde für finanzielle Informationsverarbeitung („Cel voor Financiële Informatieverwerking“) errichtet, die verdächtige finanzielle Transaktionen prüft und verfolgt. Die Melder genießen sowohl Immunität als auch, wenn möglich, Anonymität.

 

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