Vermögenssteuer beim Mieter (06.-17. Mai 2013)

17.05.2013

Nach Meinung des Finanzministeriums der Russischen Föderation (Schreiben Nr. 03-05-05/12792 vom 16.04.2013) gilt ein Mieter als Organisationsvermögenssteuerzahler in Bezug auf die von ihm durchgeführten Kapitalanlagen in die anderen als Wohnzwecken dienenden Räume bis zur Rückgabe des Pachtgutes mit den unabtrennbaren Verbesserungen dem Vermieter oder bis zur Erstattung der vom Vermieter getragenen Kosten.