Verwendungsweise der Belege (11. – 22. März 2013)

22.03.2013

Das Finanzministerium der Russischen Föderation führte im Schreiben Nr. 03-03-06/1/5971 vom 28.02.2013 an, dass ab 1. Januar 2013 die Verwendung der Belegformulare, die in den Verzeichnissen der standardisierten Belege enthalten sind, nicht Pflicht ist. Gemäß § 9 des föderalen Gesetzes Nr. 402-ФЗ vom 06.12.2011 werden die Belege nach den Formularen, die vom Leiter der Geschäftseinheit bestätigt sind und alle im oben genannten Paragraphen vorgeschriebenen obligatorischen Angaben enthalten, erstellt Gleichzeitig bleibt die Pflicht zur Verwendung der von den bevollmächtigten Behörden auf der Grundlage anderer föderaler Gesetze und gemäß diesen (z. B. Kassenbelege) vorgeschriebenen Formulare für als Belege verwendete Dokumente aufrecht. Der gleiche Standpunkt wurde in der Information des Finanzministeriums der Russischen Föderation Nr. ПЗ-10/2012 angeführt.