Aus aktuellem Anlass möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass alle AHKs verpflichtet sind, das BMWi-Logo mit entsprechendem Zusatz in ALLEN Publikationen, Newslettern, Broschüren etc. zu führen. Bei Nicht-Einhaltung können seitens des BMWi Abmahnungen und im schlimmsten Fall Verweigerung der Zuwendung führen.
Hier der Originaltext im Weiterleitungsvertrag, den alle Geschäftsführer unterzeichnet haben:
"In allen zuwendungsbezogenen Publikationen (z.B. Newsletter, Programmhefte, Broschüren, Websites, Briefköpfe) sowie bei Plakatwänden, auf Messeständen, Transparenten und ähnlichem ist folgendes Logo aufzunehmen:
Für die Platzierung des entsprechenden Logos (an gut wahrnehmbarer Stelle) gilt der Styleguide der Bundesregierung. Das Logo wird vom Zuwendungsgeber zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Wird durch den Zuwendungsempfänger das Corporate Design der Bundesregierung/BMWi bereits verwendet, gilt folgendes: Bei Drucksachen ist das Logo zusätzlich im Impressum (unmittelbar neben dem Zuwendungsempfänger) aufzunehmen.
Auf Einladungskarten und ähnlichem ist der Hinweis aufzunehmen:
„Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland“
Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages