Die Homeoffice-Regelung im Rahmen der Sozialversicherung wird angepasst.
Die Firma Altius berichtet auf ihrer Website, dass ab dem 1. Juli 2023 Grenzpendler bis zu 50 % ihrer Arbeitszeit in ihrem Wohnsitzland arbeiten können, ohne dass sich dies auf ihre soziale Sicherheit auswirkt.
Während der Corona-Pandemie wurden Initiativen ergriffen, um die Auswirkungen der geltenden Sozialversicherungsvorschriften auszusetzen, nachdem Telearbeit Pflicht wurde. Diese Maßnahmen werden am 30. Juni 2023 auslaufen. Nun soll mit einer neuen Regelung die Schwelle von 25% auf 50% angehoben werden.
Belgien habe bekannt gegeben, dass es das europäische Abkommen über die soziale Sicherheit von Grenzgängern in Telearbeit bald unterzeichnen werde. Es sei wahrscheinlich, dass auch die Nachbarländer dem Abkommen beitreten werden.