Seit 26. Dezember sind auch Veranstaltungen in Innenräumen verboten.
Der Konzertierungsausschuss, bestehend aus den regionalen und der föderalen Regierung, hatte am 22. Dezember verschärfte Maßnahmen ab Sonntag, dem 26. Dezember beschlossen.
Der Konzertierungsausschuss stellte fest, dass die Zahl der Infektionen zurückgegangen ist und der Druck auf die Pflege leicht abgenommen hat. Dennoch sind weiterhin 693 Betten auf den Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt, laut Pressemitteilung.
1. Keine Lockerungen
Die derzeitigen Regeln, die im Konzertierungsausschuss vom 3. Dezember beschlossen wurden, bleiben in Kraft, insbesondere die Maskenpflicht (ab dem Alter von 6 Jahren), die Homeoffice-Pflicht (mit höchstens einem Rückkehrtag) und die Sperrstunde für den Horeca-Sektor (um 23 Uhr, keine Ausnahme für Heiligabend oder Silvester).
2. Ereignisse in Innenräumen verboten
Alle Großereignisse in Innenräumen sind verboten. Dies betrifft auch Weihnachtsmärkte, Wintermärkte, kulturelle und andere Darbietungen und Kongresse, die in Innenräumen stattfinden.
Innenräume im kulturellen, festlichen und rekreativen Bereich sind ebenfalls geschlossen, mit Ausnahme von:
- Bibliotheken, Ludotheken und Mediatheken,
- Museen,
- organisierten Aktivitäten, die auf die Bedürfnisse schutzbedürftiger Gruppen ausgerichtet sind, d.h. soziokulturelle Aktivitäten, Weiterbildungsaktivitäten und professionell betreute Aktivitäten für Jugendliche,
- Empfangs- und Festsälen, nur für Hochzeiten und Bestattungen,
- Wellnesszentren, einschließlich Saunen, Solarien, Whirlpools, Dampfbäder und Dampfduschen.
Auch Kinos, Laserspiele, Bowlinghallen, Escape Rooms, Paintball-, Snooker-, Dart- und Billardzentren und Indoor-Trampolinparks müssen schließen.
Der Sportsektor bleibt geöffnet, einschließlich Fitnesszentren und Schwimmbäder. Die Freizeitbereiche von Schwimmbädern und subtropischen Schwimmbädern müssen schließen, ebenso die Innenbereiche der Vergnügungsparks und Tierparks. Sportlehrgänge dürfen nur ohne Übernachtung stattfinden.
3. Strengere Regeln für Ereignisse im Freien
Für Ereignisse im Freien werden strengere Vorschriften gelten, um Gedränge zu vermeiden:
- Verbot der Nutzung von Zelten und anderen überdachten Bereichen für Besucher,
- höchstens ein Besucher je 4 m²
- ab 100 Besuchern: Einbahnverkehrsplan mit getrennten Ein- und Ausgängen.
4. Sportwettkämpfe ohne Publikum
Bei Wettkämpfen und Trainings sowohl im Profisport als auch im Amateursport ist die Anwesenheit von Zuschauern verboten, sowohl in Innenräumen als auch im Freien.
5. Sicheres Einkaufen
Höchstens zwei Personen (mit Ausnahme von Minderjährigen des eigenen Haushalts) dürfen zusammen einkaufen. Pro 10 m² Geschäftsfläche ist ein Besucher erlaubt. Zwischen einkaufenden Gruppen muss ein Abstand von 1,5 m gewährleistet sein. Beträgt die Geschäftsfläche mehr als 400 m², muss eine angemessene Zugangskontrolle vorgesehen werden.
6. Homeoffice-Pflicht
Homeoffice bleibt Pflicht, mit höchstens einem Rückkehrmoment pro Woche.
7. Sichere Festtage
Der Konzertierungsausschuss empfiehlt, die Kontakte während der Weihnachtszeit weiterhin einzuschränken, und ermutigt zur Durchführung von Selbsttests. Lüften Sie die Innenräume und tragen Sie eine Maske. Und wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie zu Hause.
Der Konzertierungsausschuss wird die epidemiologische Situation in der ersten Januarhälfte neu bewerten, heißt es in der Pressemitteilung.