Nachrichten der Delegation

Informationen zu KFW Schnellkrediten

22.04.2020

Im Rahmen des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen
der Corona-Krise wurde das KfW-Sonderprogramm 2020 um den KfW-Schnellkredit 2020 erweitert.
Der Antragsprozess ist auf dem angehängten KfW-Merkblatt detailliert beschrieben.

Auch in diesem Programm entlässt die Politik die Banken nicht von ihrer Sorgfaltspflicht, auch wenn es sich um haftungsfreigestellte Kredite handelt. Die Kreditgewährung setzt eine Kreditentscheidung der Bank voraus (kein Kontrahierungszwang!). Die IT-mäßige Bereitstellung des Programms kann aller Voraussicht nach erst ab 28. April erfolgen. In der Zwischenzeit gehen die Banken in Vorleistung.

Die wichtigsten Eckdaten für das Programm:

- antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern
- 100 prozentige Haftungsfreistellung der Hausbank durch die KfW/Bund und keine Sicherheiten
- keine umfängliche Bonitätsprüfung (stattdessen Schufa-Auskunft o. ä.).
- Selbsterklärung des Kreditnehmers, dass es sich um kein „Unternehmen in Schwie-rigkeiten“ (u. ä.) handelt.
- Kredithöhe: drei Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal aber pro Betrieb 500.000 Euro (bei 11 bis 49 Mitarbeitern) und 800.000 Euro (ab 50 Mitarbeitern).
- Laufzeit zehn Jahre (gegebenenfalls bis zu 2 Jahre tilgungsfrei).
- Zinssatz bei drei Prozent p.a. Einige von Ihnen melden sich bei uns, dass ein Zins-satz in dieser Höhe derzeit als hoch angesehen werden muss. Wir möchten hier da-rauf hinweisen, dass bei unbesicherten Krediten Zinssätze von acht Prozent und mehr durchaus üblich sind. Außerdem verzichtet der Bund bei Ablösung des Kredits auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
- Betrieb muss seit mind. 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein.
- Das Unternehmen muss zuvor einen Gewinn verzeichnet haben (Durchschnitt der letzten 3 Jahre). Dies Hausbank muss dies sowie den Umsatz und die Anzahl der Beschäftigten vor der Darlehensauszahlung prüfen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgenden Links: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/ und https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

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