Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gehälter entsprechend anzupassen.
Ausser bei gegenteiliger Entscheidung der Indexkommission am 6. September 2023 werden daher alle Löhne, Gehälter und Renten ab dem 1. September 2023 um 2,5 % erhöht. Das meldet unser Partner Neoviaq auf seiner Website.
Zur Erinnerung, im Rahmen der letzten „Tripartite“ haben die Sozialpartner sich darauf geeinigt, die zusätzlichen Kosten, die den Arbeitgebern aus dieser dritten Gehaltsindexierung in einem Kalenderjahr entstehen, durch eine zeitweilige Reduzierung der Beiträge zur „Mutualité des Employeurs“ (teilweise) zu kompensieren. Die arbeitgeberseitigen Beiträge zur „Mutualité des Employeurs“ werden daher zum 1. Januar 2024 gesenkt.
Neue Gehaltsparameter (Indiz 944,43):
Gesetzlicher Mindestlohn für unqualifizierte Mitarbeiter:
- 2.570,95 € brutto / Monat
- 14,8610 € brutto / Stunde
Gesetzlicher Mindestlohn für qualifizierte Mitarbeiter:
- 3.085,13 € brutto / Monat
- 17,8331 € brutto / Stunde