Zum 1. Januar 2024 sind zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft getreten, die Unternehmen berücksichtigen müssen.
Hier einige wichtige Gesetzesanpassungen im Überblick:
Erhöhung des Mindestlohns
- Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 von bislang 12,00 Euro brutto auf 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Informationen dazu finden Sie hier.
Finanzen/Steuer
- Globale Mindeststeuer: Große Unternehmensgruppen mit einem Konzernumsatz von mindestens 750 Millionen Euro, welche Tochtergesellschaften oder Niederlassungen ("Betriebsstätten") in Staaten unterhalten, in denen die effektive Steuerbelastung unter 15 Prozent liegt, müssen nunmehr in Deutschland eine Ergänzungssteuer entrichten, damit die (zu) niedrige Besteuerung der Gewinne auf 15 Prozent angehoben wird (mehr lesen).
- Geldwäsche: Um ihren Meldepflichten nachkommen zu können, müssen sich alle Unternehmen, die sogenannte Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG) sind, bis zum 1. Januar 2024 im elektronischen Meldeportal "goAML Web" (goaml.fiu.bund.de) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren.
Handel
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Pfandpflicht: Ab dem 1. Januar 2024 gilt die Pfandpflicht auch für Einwegkunststoff-Flaschen mit Milchgetränken (Füllvolumen von 0,1 bis 3 Litern). Betroffen sind Milch- und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 50 Prozent oder sonstige trinkbare Milcherzeugnisse etwa aus Joghurt oder Kefir (mehr lesen).
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Einwegkunststoffe: Wer in Deutschland bestimmte Einwegkunststoff-Produkte – beispielsweise Lebensmittelbehälter, Tüten, Getränkebecher, Feuchttücher oder Luftballons – erstmals auf dem Markt bereitstellt oder importiert, muss sich ab dem 1. Januar 2024 beim Umweltbundesamt registrieren. Die dabei angegebene Menge dient später der Festlegung einer Sonderabgabe auf die betroffenen Einwegkunststoffe.
Lieferkettensorgfaltspflicht
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt ab dem 1. Januar 2024 auch für deutsche Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einführung eines unternehmerischen Sorgfaltsprozesses in Bezug auf die Achtung der Menschenrechte.
Verkehr
- Mautpflicht: Im Zuge der Änderung mautrechtlicher Vorschriften wird ab 1. Juli 2024 die Mautpflichtgrenze von 7,5 Tonnen auf mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse abgesenkt. In der Folge müssen sich zahlreiche Unternehmen erstmals mit dieser Frage befassen.
Bei der Mautpflicht wird es eine sogenannte "Handwerkerausnahme" geben. Diese betrifft Fahrzeuge zum Transport von Material und Gerätschaften für die Ausübung der Tätigkeit oder zur Auslieferung handwerklich hergestellter Güter. Begünstigt sind Berufe aus Anlage A zu § 1 Abs. 2 und Anlage B zu § 18 Abs. 2 der Handwerksordnung oder mit dem Handwerk vergleichbare Berufe.