Auch ausländische Hersteller können sich registrieren.
Das Umweltbundesamt (UBA) in Deutschland will eine digitale Plattform (DIVID) einrichten, auf der die Abgaben für Einwegkunststoffe verwaltet und verarbeitet werden.
Am 15. Mai 2023 wurde das Einwegkunststofffondsgesetz verkündet. Es besagt, dass Hersteller, die Einwegkunststoffprodukte produzieren, ab 2024 die Kosten für die öffentliche Sammlung, Reinigung und Entsorgung im öffentlichen Raum sowie für die Abfallberatung gemeinsam tragen müssen. Der von den Herstellern zu zahlender Betrag hängt von der Art und Menge des Produkts ab.
Ab dem 1. April 2024 soll DIVID online zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt können sich inländische Hersteller registrieren lassen und ausländische Hersteller ein Account erstellen.
Wer die Tätigkeit bereits vor dem 1. Januar 2024 aufgenommen hat, muss sich bis zum 31. Dezember 2024 registrieren.
Eine umgehende Registrierungspflicht ist nur für solche Herstellerinnen und Hersteller vorgesehen, die ab dem 1. Januar 2024 ihre Tätigkeit neu aufnehmen. Solange deren Registrierung noch nicht möglich ist, bleibt die noch nicht erfolgte Registrierung natürlich folgenlos. Die Abgabenpflicht besteht ab 2024 von Gesetzes wegen, unabhängig davon, ob und wann die Registrierung erfolgt.
Über die schrittweise Bereitstellung der Plattform für weitere Nutzergruppen und die Freischaltung neuer Funktionalitäten wird das deutsche Umweltbundesamt (UBA) so bald wie möglich über DIVID im Internet informieren.