Pro Verpackung werden 25 Cent beim Verkauf eingehoben.
Ab 1. Januar 2025 werden alle PET-Flaschen und Metalldosen mit einer Füllmenge von 0,1 bis 3 Liter in Österreich bepfandet. Das meldet die deutsche Auslandshandelskammer in Österreich DHK in ihrem newsletter.
Ausländische Unternehmen (Unternehmen mit Sitz im Ausland, insbesondere ausländische Fernabsatzhändler, die private österreichische Letztverbraucher direkt beliefern) müssen einen inländischen Bevollmächtigten bestellen, um am österreichischen Pfandsystem teilnehmen zu können. Der Bevollmächtigte erfüllt die Verpflichtungen der ausländischen Unternehmen in deren Namen.
Alle Produzenten und Importeure von Einweggetränkeverpackungen, die ihre Produkte in Österreich verkaufen, müssen sich und ihre Produkte vorab über EWP Recycling Pfand Österreich GmbH registrieren.
Jedes Getränk in der Einweg Kunststoff-Flasche oder in der Dose muss bei der Recycling Pfand Österreich registriert werden, damit es vom Rücknahme-Automat und manuellen Rücknehmern in Zukunft erkannt wird. Ein Verkauf von nicht registrierten Produkten ist ab 2025 in Österreich untersagt.
Auf den zu bepfandenden Verpackungen muss das Pfandlogo platziert werden, damit für die Konsumenten eindeutig erkennbar ist, dass das Produkt am Pfandkreislauf teilnimmt.
All diese Aufgaben werden von Ihrem Bevollmächtigten übernommen.
Die Anforderungen und deren Umsetzung sind sehr umfangreich und beanspruchen sehr viel Zeit.
Sind Sie auch betroffen?