Wer nicht geimpft ist, muss dann in vielen Fällen einen aktuellen Test vorlegen.
Bund und Länder haben sich auf neue Testpflichten zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt. Seit dem 23. August gilt demnach die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet, das meldete die Bundesregierung.
Sobald die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen. Die 7-Tage-Inzidenzen sind pro Bundesland im Internet abrufbar unter tageschau.de und beim Robert Koch Institut.
Antigen-Schnelltest vor Restaurantbesuch
Ungeimpfte müssen dann zum Beispiel für Veranstaltungen in Innenräumen einen negativen Coronatest vorlegen. Ausgenommen von der Regelung sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr und Schüler. Die 3G-Regel bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig in vielen Fällen entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.
Corona-Bürgertests werden kostenpflichtig
Corona-Bürgertests für Ungeimpfte sollen zudem ab 11. Oktober kostenpflichtig werden. Auch darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Gratistests soll es weiter für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Kanzlerin Merkel sagte: „Da wir im Grunde jetzt schon ein umfassendes Impfangebot jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland oder jeder Bürgerin machen können, werden wir die kostenlosen Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober beenden.“
Was Bund und Länder im Einzelnen vereinbart haben, können sie hier nachlesen in den Beschlüssen zur Corona-Pandemie PDF .
Quarantänepflicht: Das gilt für Geimpfte und Genesene
Geimpfte und Genesene werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen. Sie sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.
AHA+L-Regel gilt weiter
Um einen bestmöglichen Schutz vor einer Infektion zu gewährleisten, gelten außerdem weiterhin die Basisschutzmaßnahmen. Dazu gehören die Grundregeln wie Abstand halten, Händehygiene beachten, in Innenräumen Masken tragen sowie regelmäßiges Lüften in Innenräumen.