Wenn Sie diese Produktarten in Frankreich in Verkehr bringen, beachten Sie dass sich die Sortierinformationen für bestimmte Geräte ändern.
Die französische Regierung hat die Sortierinformationsrichtlinien für elektrische und elektronische Geräte, Batterien, Lampen sowie PV Module freigegeben. Wenn Sie diese Produktarten in Frankreich in Verkehr bringen, sind die folgenden Informationen für Sie sehr wichtig.
Take-e-way, der Partner von AHK debelux beim Thema WEEE, meldet auf seiner Website, dass die Sortierinformationen für bestimmte Geräte, u.a. PV-Module, modifiziert werden sollen. Entsprechend müssen Unternehmen die Sortierinformationen bis zum 15. Dezember 2022 anpassen.
Worum geht es bei der Sortierinformation?
Gemäß dem Dekret Nr. 2021-835 vom 29.06.2021 müssen alle französischen Rücknahmesysteme pro Abfallstrom eine Sortierinformation entwickeln, welche den Verbrauchern helfen soll, ihren Abfall richtig zu sortieren. Die Rücknahmesysteme für Verpackungen haben ihre Sortierinformationsrichtlinie bereits in 2021 veröffentlicht (siehe unsere vorigen Artikel).
Nun haben auch die Rücknahmesysteme für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Batterien und PV-Module ihre Sortierinformationsrichtlinie veröffentlicht.
Überblick über die wichtigsten Punkte
Die Richtlinie wurde sowohl auf Französisch als auch auf Englisch veröffentlicht. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Punkte:
- Die Information für den Verbraucher besteht aus dem Triman-Logo und der info-tri (Sortierinformation), welche gemeinsam anzuzeigen sind.
- Die Richtlinie betrifft jedes Produkt, welches für den Haushaltsgebrauch bestimmt ist.
- Triman und Sortierinformation müssen auf dem Produkt oder dessen Verpackung angebracht werden. In speziellen Fällen reicht es aus, diese auf mitgelieferten Dokumenten oder auf der Website des Herstellers anzuzeigen.
- Die durchgestrichene Mülltonne darf den Triman auf der Verpackung ersetzen.
- Die durchgestrichene Mülltonne auf dem Gerät kann jedoch nicht durch den Triman ersetzt werden und muss weiterhin auf dem Produkt angebracht sein.
- Für elektrische und elektronische Geräte, die mit tragbaren Batterien oder mit Leuchtmitteln betrieben werden, reicht es aus, eine gemeinsame Information anzubringen ("Dieses Gerät und seine Batterie können recycelt werden", "Diese Leuchte und ihr Leuchtmittel" usw. in französischer Sprache). Das bedeutet, dass Sie nicht zwei verschiedene Sortierinformationen anbringen müssen, sondern lediglich eine Kombination. Falls die Batterie nicht aus dem Gerät entfernbar ist, ist der Hinweis „Dieses Gerät kann recycelt werden“ ausreichend.
- Für PV-Module ist ein Piktogramm entworfen worden, welches statt der Textform verwendet werden kann.
Fristen für die Umsetzung
Triman und Sortierinformation müssen bis zum 15.12.2022 eingeführt werden. Für eine Lagerräumungszeit (Lager in Frankreich) verlängert sich diese Frist um weitere sechs Monate, d.h. bis zum 15.06.2023.
Wie sieht die Sortierinformation aus?
Die Information für den Verbraucher besteht aus fünf Elementen (siehe Abbildungen oben). Oben links sehen Sie ein Beispiel. Im Folgenden finden Sie die Erläuterung der einzelnen Elemente:
- Die Kennzeichnung mit dem Triman-Logo bzw. der durchgestrichenen Mülltonne.
- Das Länderkürzel FR.
- Beschreibung des Produkts und dem elektronischen Zubehör, welches mit dem Gerät verkauft wird wie Stromkabel, Gerätebatterien, Fernbedienungen usw. (z.B. “Dieses Gerät [und sein Zubehör und seine Batterie] kann recycelt werden” in französischer Sprache). Sie können sich optional für eine detaillierte Beschreibung entscheiden, z.B. „Dieser Fernseher, sein Zubehör und seine Batterie können recycelt werden“.
- Die Entsorgungsmöglichkeiten: Klein- und Großgeräte sind jeweils bei verschiedenen Einrichtungen zu entsorgen, was durch unterschiedliche Piktogramme dargestellt wird.
- Zusätzliche Information zu Sammelpunkten (verpflichtend) und zu Reparaturmöglichkeiten (optional).
An welcher Stelle muss ich die Sortierinformation anbringen?
Grundsätzlich müssen Triman-Logo und Sortierinformation auf dem Produkt oder auf der Verpackung angebracht werden, sofern die Größe des Produkts bzw. der Verpackung dies zulässt.