Ab dem 1. Juli 2022 gilt in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Verpackungen.
Verpackte Ware darf ab diesem Datum in Deutschland nicht mehr vertrieben werden, wenn die verantwortlichen Unternehmen dieser Pflicht nicht bis dahin nachgekommen ist. Das meldet die Zentrale Stelle auf Ihrer Website.
LUCID ist die Internetplattform der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zur Umsetzung des Verpackungsgesetzes.
Die Registrierungspflicht bei LUCID besteht bereits für Unternehmen die „systembeteiligungspflichtige“ Verpackungen in Deutschland auf den Markt bringen. „Systembeteiligungspflichtige“ Verpackungen, oft auch „B2C“ oder Konsumentenverpackungen genannt, sind Verkaufsverpackungen, die typisch beim privaten Endverbraucher anfallen. Ob eine Verpackung unter die Systembeteiligungspflicht fällt, regelt der Katalog der ZSVR.
Diese Registrierungspflicht wird nun auf alle Verpackungen erweitert und auch bereits bestehende Registrierungen müssen aktualisiert werden.
Wer ist angesprochen?
Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland „verpackungsverantwortlich“ sind.
Nicht-deutsche Unternehmen sind im allgemeinen in Deutschland „verpackungsverantwortlich“, wenn sie die Produktverantwortlichkeit bei Grenzübertritt nach Deutschland haben. Dies sind je nach Einzelfall Produzenten, Händler, Exporteure, Online- und Versandhändler oder Vertreiber.
Der Registrierungsprozess wird ab dem 4. Mai 2022 möglich sein.
AHK debelux unterstützt sie bei allen Fragen zur Verpackungsmeldung in Deutschland.