Belgien
Corona-Update

Weitere Corona-Maßnahmen aufgehoben

23.08.2021

Belgien beschließt, ab September und Oktober die Bestimmungen nochmals zu lockern.

Am vergangenen Freitag haben die Regierungen in Belgien im Rahmen des Konzertierungsausschusses grünes Licht für weitere Lockerungen der Corona-Bestimmungen gegeben. Der Ausschuss stellte auch fest, dass es weitere Anstrengungen erforderere, um die Mindestschwelle von 70 % vollständiger Impfungen in allen Gemeinden des Landes zu erreichen, als Schritt zur vollständigen Impfung der gesamten Bevölkerung.

In der Pressemitteilung heißt es: "Der Konzertierungsausschuss stellt einen langsamen, aber anhaltenden Aufwärtstrend bei der Zahl der Infektionen fest. Das COVID-19-Kommissariat bestätigt jedoch, dass die Situation, insbesondere in den Krankenhäusern, beherrschbar ist und bleibt. Dies ist das Ergebnis der erfolgreichen Impfkampagne. Mehr als 90 % der über 65-Jährigen und der gefährdeten Personen in unserem Land sind vollständig geimpft; fast 70 % der Gesamtbevölkerung sind geimpft. Damit gehört Belgien zu den Ländern mit der besten Impfquote in der Europäischen Union und weltweit."

Neue Phase des “Sommerplans”

Da das Ziel einer Impfquote von 70 % bei den Erwachsenen erreicht wurde, beschließt der Konzertierungsausschuss, ab dem 1. September zur nächsten Phase des “Sommerplans” überzugehen.

Angesichts der niedrigeren Impfquote in einigen Gemeinden in Brüssel-Hauptstadt hat die Regierung der Region mitgeteilt, dass sie eine Reihe von Lockerungen ab dem 1. September nicht anwenden wird, insbesondere im Horeca-Sektor und in Bezug auf die Arbeit im Homeoffice.

Neue Bestimmungen:

  1. Zusammenkünfte in privaten Räumen: Es wird keine Einschränkungen mehr für den Empfang von Personen zu Hause oder in Touristenunterkünften geben.
  2. Homeoffice: Der Konzertierungsausschuss fordert die Unternehmen auf, die Arbeit im Homeoffice strukturell zu verankern.
  3. Professionelle Horeca-Tätigkeiten: Es wird keine Einschränkungen mehr in Bezug auf die Öffnungs- und Schließzeiten (auch nicht für Dienstleistungen im Haus des Verbrauchers), die Anzahl der Personen an den Tischen, den Abstand zwischen den Tischgesellschaften, die Terrassen, den Geräuschpegel und die Bedienung an der Theke geben. Auch die Verpflichtung, nur Sitzplätze zur Verfügung zu stellen, entfällt. Für Fortbewegungen innerhalb eines Horeca-Betriebs bleibt die Maskenpflicht bestehen.
    Diskotheken und Tanzlokale können ab dem 1. Oktober auf der Grundlage strengerer Protokolle über Luftqualität, Belüftung und maximale Kapazität im Verhältnis zur Fläche wieder öffnen. Ab dem 1. Oktober is das Tanzen in Kneipen wieder erlaubt. Die föderierten Teilgebiete können jederzeit beschließen, diese Modalitäten strenger anzuwenden.
  4. Aktivitäten in einem organisierten Rahmen: Für Aktivitäten in einem organisierten Rahmen, insbesondere solche, die von einem Club oder einer Vereinigung organisiert werden, wird es keine Einschränkungen mehr geben.
  5. Private Feiern: Die Einschränkungen in Bezug auf Büfetts und Tanzen bei privaten Feiern, insbesondere bei Hochzeitsfesten, werden aufgehoben.
  6. Kulte: Die Einschränkungen in Bezug auf zivile Eheschließungen, Bestattungen, individuelle und kollektive Ausübung nichtkonfessionellen moralischen Beistands innerhalb einer philosophischen nichtkonfessionellen Vereinigung, individuellen oder kollektiven Besuch eines Gebäudes zur Ausübung eines Kults oder eines Gebäudes zur öffentlichen Ausübung nichtkonfessionellen moralischen Beistands werden aufgehoben. Die Maskenpflicht wird beibehalten.
  7. Veranstaltungssektor und Covid Safe Ticket: Die Einschränkungen für Ereignisse mit weniger als 200 Zuschauern drinnen und weniger als 400 Zuschauern im Freien werden aufgehoben, sofern die zuständige lokale Behörde nichts anders entscheidet. Bei Ereignissen mit mehr als 200 Zuschauern drinnen und mehr als 400 Zuschauern im Freien kann ab dem 1. September das Covid Safe Ticket genutzt werden. Nur in diesem Fall werden die Verpflichtungen in Bezug auf Maske, Social Distancing und das CIRM/CERM aufgehoben.
    Ab dem 1. Oktober wird diese Schwelle mindestens auf Ereignissen mit 500 Zuschauern drinnen und 750 Zuschauern im Freien angehoben.

Ansprechpartner

Susann Zuber

Bereichsleiterin
Kommunikation & PR

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