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Jetzt Prognose für Verpackungsmengen 2024 angeben

17.11.2023

Initiale Planmenge muss bis Jahrensende gemeldet werden.

Sie bringen Verpackungen mit Systembeteiligungspflicht in Deutschland in Verkehr? Dann müssen Sie regelmäßig Ihre Verpackungsmengen melden und auch eine initiale Planmengenmeldung für das folgende Jahr abgeben  – und dies sowohl bei Ihrem dualen System als auch im Verpackungsregister LUCID.

Bis zum 31. Dezember 2023 ist diese Prognosemeldung über die voraussichtliche Menge der Verpackungen noch möglich.

Wir beraten Sie gern dazu, wie Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur Datenmeldung erfüllen:

Ansprechpartner

Matthias Popp

Bereichsleiter

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